der Transmove – Heinz Gallmayer – Gautinger Str. 23 F, D-82152 Krailling
1. Präambel
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) regeln die aus
Verträgen entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen der Transmove – Heinz Gallmayer (im
Folgenden „Transmove“ genannt) und ihren Auftraggebern (auch „Besteller“ genannt). Sie
gelten für alle Transport-Dienstleistungen gemäß unserem Transmove-Preisrechner unter der
Domain transmove.eu oder unseren schriftlichen Angeboten entsprechend.
1.2. Wenn durch gesetzliche Vorschriften oder Einzelvereinbarungen oder durch diese AGB
nichts anderes vorgegeben ist, sind bei Verträgen über sämtliche Transportdienstleistungen
die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer aktuell gültigen Fassung
gültig, ebenso wie die Vorschriften der §§ 459, 407 ff. HGB über einen Frachtvertrag. Die
ADSp finden bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne §13 BGB keine Anwendung.
1.3. Soweit nichts Abweichendes in diesen AGB geregelt ist, gelten die Vorschriften der
§407 ff. HGB (Frachtgeschäft) und bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR
(Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
ergänzend.
1.4. Besteller sind sowohl Unternehmer, (natürliche u. juristische Personen, die in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) als auch Verbraucher
(natürliche Personen, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit ausüben)
1.5. Entgegenstehenden AGBs des Bestellers werden ausdrücklich widersprochen.
2. Leistungsumfang
2.1. Transmove betreibt ein Netzwerk mit selbständigen Transport-Unternehmern. Im
Rahmen dieser Zusammenarbeit mit den verbundenen Systempartnern übernimmt Transmove
die Organisation für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Sendungen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der Europäischen Union, sowie mit Drittstaaten
(Schweiz, GB, Norwegen). Transporte nach und von Drittländern führen wir nur für
Unternehmen durch und nur nach vorheriger Regelung der Zollformalitäten und Zollabgaben.
Werden von Transmove Dritte als Frachtführer eingesetzt, so wird versichert, dass alle
gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Mindestlohngesetz, eingehalten werden.
2.2. Die Sendung(en) werden zu dem im Transportvertrag vereinbarten Zeitpunkt oder
Zeitrahmen bei der vom Besteller genannten Adresse abgeholt. Die Details ergeben sich aus
den vom Besteller eingegebenen Daten im Transmove-Preisrechner. Alternativ stellt
Transmove ein Formular für Anfrage und Auftrag zur Verfügung, wo der Besteller ebenfalls
die Details zur Sendung eintragen und übermitteln kann.
2.3. Der Besteller hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug, allerdings ein durch
Transmove gewähltes, für die Sendung geeignetes und ausreichend dimensioniertes
Fahrzeug. Die im Preisrechner fiktiv angegebenen Transportfahrzeuge dienen nur der
Anschauung und sind nicht verpflichtend. Es obliegt Transmove, ob die Ware durch ein
entsprechend dimensioniertes großes Fahrzeug oder durch mehrere kleiner dimensionierte
Fahrzeuge durchgeführt werden, sofern beide Varianten möglich sind und die
kostengünstigere Variante gewählt wird.
2.4. Be- und Entladen ist nicht Teil des Frachtauftrags. Die beförderungssichere Verladung
hat der Kunde zu gewährleisten, die betriebssichere Verladung hat durch den Besteller oder
einem von ihm beauftragten Bevollmächtigten zu erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart,
wird die Sendung an die von Besteller bekannt gegebene Adresse geliefert. So weit nichts
anderes vereinbart erfolgt die Lieferung von Sendung „frei Bordsteinkante“ d.h. bis zu der
Lieferadresse nächst gelegener öffentlicher Bordsteinkante. Es ist jeweils nur ein Abhol- und
ein Zustellversuch vorgesehen,
2.5. Entladen wird durch den Empfänger, der insoweit Erfüllungsgehilfe des Bestellers ist,
mit der jeweiligen Folge der Haftung bei Beschädigung der zu entladenen Ware und/oder des
Fahrzeugs. Wird der Fahrer als Helfer oder von Transmove vermittelten Helfer bei der Be-
und / oder Entladung beauftragt, so handelt auch diese als Erfüllungsgehilfe des Bestellers
unter Ausschluss der Haftung durch Transmove.
2.6. Die Zustellung wird an den auf der Sendung angegebenen Empfänger durchgeführt und
bei der Übergabe durch dessen Unterschrift bestätigt. Der Besteller ist einverstanden, dass die
Sendung bei einer im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesenden Person, bei einem
Nachbarn des Empfängers oder sonst genannten Person für Transmove mit befreiender
Wirkung zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), sofern nach den konkreten
Umständen keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den
Interessen des Bestellers oder Empfängers entspricht. Der Besteller hat die Möglichkeit, die
alternative Zustellung auszuschließen.
2.7. Bei gewerblichen Empfängern kann die Zustellung an der Posteingangsstelle oder
Warenannahme erfolgen. Keine Zustellung erfolgt an Postfachadressen.
2.8. Transmove ist nicht verpflichtet Ladehilfsmittel (Palette, Gitterbox, etc.) zu tauschen.
2.9. Die Rücknahme von Verpackungsmaterial ist nicht Gegenstand des Transportauftrages.
Sollte ausnahmsweise Verpackungsmaterial zurückgenommen und/oder entsorgt werden, so
ist dies separat zu vereinbaren und wird separat abgerechnet.
3. Hindernisse
3.1. Sollte die angegebene verantwortliche Person oder ein sonstiger qualifizierter Mitarbeiter
des Bestellers, trotz mehrmaliger Versuche, innerhalb von zwei Stunden nach erster
Kontaktaufnahme nicht erreicht werden und eine Aufnahme oder Fortführung des Transports
damit nicht möglich sein, hat die Auftragnehmerin das Recht, den Auftrag auf Kosten des
Kunden zu kündigen und das bereitgestellte Fahrzeug vom Transport abzuziehen.
3.2. Sollte die Sendung nicht wie beauftragt abgeholt oder angeliefert werden können, gilt
diese Sendung als nicht zustellbar. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben zumTransportgut (zu schwer, zu sperrig, keine speditionssichere Verpackung, nicht deklariertes
Gefahrgut, kein Hebebühnenfahrzeug bestellt). Hiervon wird der Besteller durch Transmove
in Textform oder telefonisch benachrichtigt. Der Besteller kann weitere Abhol- oder
Zustellversuche zusätzlich beauftragen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus dem Transmove-
Preisrechner. .
3.3. Ebenso als nicht zustellbar gelten Sendungen mit falscher Adressenangabe, soweit die
richtige Adresse mit zumutbarem Aufwand von Transmove nicht festzustellen ist. Ebenso
Sendungen, bei denen die Annahme verweigert wird. Da die Fahrzeuge üblicherweise
Anschlussfrachten haben, wird in diesen Fällen durch Transmove versucht, je nach Aufwand
und Kosten die beste Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels (Einlagerung, Rücksendung
u.ä.) herbei zu führen.
3.4. Wird eine nicht zustellbare Sendung an den Besteller zurück gebracht und sollte der
Besteller die Rücknahme verweigern, ist Transmove berechtigt, über die Sendung auf Kosten
des Bestellers nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, Dazu gehört auch u. a. den
gesetzlichen Bestimmungen nach, zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Besteller nicht
ermittelt werden, ist Transmove, dessen Kooperationspartner oder dessen Fahrer zur
Feststellung der Identität desselben berechtigt, die Sendung zu öffnen. Kann durch die
Öffnung die Person des Bestellers oder Absenders festgestellt werden, holt Transmove die
Anweisung des Bestellers ein oder transportiert die Sendung, außer bei Sendungen mit
gefährlichem Inhalt, auf Kosten des Bestellers an den Absender zurück. Sendungen mit
gefährlichem Inhalt berechtigen Transmove, diese auf Kosten des Bestellers zu vernichten
oder zu veräußern. Ist kein Absender oder Besteller feststellbar, darf Transmove die Inhalte
nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB ebenfalls vernichten oder veräußern.
3.5. Sollte entgegen den Angaben des Kunden durch die Fracht eine Überladung festgestellt
werden, so besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit den genannten Folgen.
War dies nicht erkennbar und/oder sieht sich Transmove einem Bußgeldverfahren ausgesetzt
oder sonstigen behördlichen und/oder polizeilichen Verfahren, hat der Kunde Transmove von
sämtlichen Kosten, Bußgeldern, Einziehungsbeträgen gem. § 29a OWiG, auch
Rechtsverfolgungskosten freizustellen. Ebenso hat der Besteller die Kosten einer eventuell
notwendigen Umladung zu tragen.
3.6. Zufahrt zur Abholung und Zufahrt zum Empfänger müssen für LKWs mit
Standardmaßen möglich sein, ebenso was Be- und Entladung, insbesondere an Rampen in
Tiefgaragen oder was versetzten Anlieferstationen angeht. Sollte die Abholung, Zufahrt, Be-
oder Entladung nicht möglich sein, wird der Kunde zur Abhilfe aufgefordert oder zur
Benennung eines geeigneten Be- und/oder Entladeplatzes. Sämtliche dadurch bedingten
weiteren Kosten, Standzeiten, Fahrkosten etc. gehen zu Lasten des Kunden und sind
unverzüglich anzuweisen.
3.7. Ergeht nach Setzen einer Nachfrist keine Weisung, so hat Transmove das Recht zur
außerordentlichen Kündigung mit der Maßgabe neben der Fracht weiteren Schadensersatz für
die Kosten der Rückfracht und eventuell notwendiger Einlagerung zu fordern. Holt der
Kunde die Ware nicht binnen 3 Tagen ab, darf die Auftragnehmerin die Ware versteigern
oder aber auf Kosten des Kunden entsorgen. Ein Versteigerungserlös wird nach Abzug aller
Aufwendungen an den Kunden ausgekehrt.
4. Auftragserteilung
4.1. Transmove ist nicht verpflichtet, Aufträge von Kunden, die über den Preisrechner erteilt
werden, anzunehmen. Einer Begründung bedarf es nicht. Transmove kann den Vertrag aus
Zweifel an der Bonität des Bestellers auch nach Annahme des Angebotes unter Ausschluss
von Schadenersatzforderungen seitens des Kunden kündigen. Dem Kunden steht es frei,
durch Vorkasse-Leistung innerhalb einer angemessenen Frist die Ablehnung abzuwenden.
4.2. Die Erteilung eines Transportauftrags durch den Besteller erfolgt per Online-Buchung,
per Telefon oder per E-Mail. Jeder Auftrag muss von Transmove rechtsverbindlich bestätigt
werden. (E-Mail Transportbestätigung). Dies betrifft insbesondere Aufträge, die außerhalb
der üblichen Geschäftszeiten (Mo – Fr. 8 – 17 Uhr) und in Wochen mit Feiertagen erteilt
werden.
4.3. Der Auftrag bezieht sich auf die Beförderung von einzelnen Packstücken, Paletten,
sonstigen Ladungseinheiten und/oder Gesamtladungen unter genauer Bezeichnung der Maße
wie Breite, Höhe, Länge und der Gewichte sowie die Angabe des Inhalts und ggfs. der
Angaben als Gefahrgut- oder Thermotransport. Sollte die Ware nicht stapelbar sein, bedarf es
eines besonderen Hinweises seitens des Kunden.
4.4. Sollte die Ware aufgrund von unrichtigen Angaben bei der Auftragserteilung nicht in den
gewählten Frachtraum passen, hat Transmove das Recht auf außerordentliche Kündigung
oder Anpassung des Vertrags. Bei Anpassung des Vertrags wird der Tarif automatisch auf die
nächsthöhere Tarifstufe, wie im Preisrechner nachzuvollziehen, angepasst. Transmove
obliegt in diesem Fall die Wahl zwischen der Verwendung eines größeren Fahrzeugs oder –
sofern möglich – die Verwendung eines weiteren Fahrzeugs. Ist Beides möglich, wird durch
Transmove die kostengünstigere Variante gewählt. Schadensersatzansprüche gegen
Transmove sind insoweit ausgeschlossen, als gesetzlich nicht zwingend vorgegeben.
4.5. Die auf der Internetseite zum Preisrechner getätigten Angaben des Bestellers sind
Grundlage für die Preisberechnung und für ihn nach Abgabe des Angebots verbindlich.
Anfallende Zusatzkosten wie Zölle, Steuern, Kosten für Fähren oder Tunnel etc. werden
ausschließlich direkt mit dem Kunden abgerechnet.
4.6. Die Ware des Kunden muss eine Ladungssicherung mittels Spanngurten zulassen,
andernfalls kann sie nach Maßgabe des § 2 Nr. 9 der AGB zurückgewiesen werden.
4.7. Besonders diebstahlgefährdete oder schadensanfällige Güter, wie unverpackte
Umzugsgüter, Kunstgegenstände, sowie Wertsachen, insbesondere Edelmetalle und
Edelsteine sind vom Transport ausgeschlossen, es sei denn, es wird eine besondere
Vereinbarung mit entsprechender Versicherung und einem dann im Einzelnen
auszuhandelndem Vertrag geschlossen. Bezüglich der Beauftragung für Umzugsgüter finden
Sie Angaben unter 10. Umzugsgut.
4.8. Soweit Transmove dem Besteller die Möglichkeit einräumt, über Ort und Zeit der
Ablieferung zu bestimmen, geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über die
Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits mit Übergabe der Sendung auf den
Besteller über. Sollte Transmove dem Adressaten im Rahmen seiner eigenen Services die
Möglichkeit einräumen, über den Ort und die Zeit der Ablieferung zu bestimmen, geht das
jeweilige Weisungs- und Verfügungsrecht über diese Sendung abweichend von § 418 Abs.2HGB schon vor dem ersten Zustellversuch auf den Empfänger über. Im Übrigen kommen
die §§ 418 Abs.1 bis 5 und 419 HGB nicht zur Anwendung. Bei grenzüberschreitender
Beförderung bleibt das Verfügungsrecht des Absenders gemäß Art. 12 CMR unberührt.
4.9. Wenn Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB, den im Preisrechner
genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur
Verpackung und Kennzeichnung entsprechen, wird die Beförderung von Transmove
abgelehnt. Sollte eine solche Sendung trotzdem bereits von Transmove, bzw. dessen
Kooperations-Partner übernommen worden sein, so ist Transmove berechtigt, die weitere
Beförderung jederzeit zu stoppen oder ein angemessenes Zusatzentgelt nachträglich vom
Besteller zu erheben. Wird die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes vom Besteller
abgelehnt oder besteht die begründete Vermutung, dass es sich bei der entgegengenommenen
Sendung um eine nicht den Bedingungen entsprechende Sendung gemäß Ziff. 4. dieser AGB
handelt, so ist Transmove berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder für die Abholung
seitens des Bestellers bereitzuhalten. Eine solche Rückgabe berechtigt Transmove, eine
angemessene Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens einem Drittel des
vereinbarten Frachtentgeltes zu berechnen. Der Besteller ist dazu berechtigt, einen ggf.
wesentlich geringeren Aufwand von Transmove nachzuweisen.
4.10. Transmove ist auch nach der Übernahme der Sendung(en) zur Feststellung berechtigt,
ob es sich hierbei um bedingungsgerechte Sendungen handelt, bzw. Auskunft über den Inhalt
der Sendung zu verlangen. Wird diese Auskunft vom Bestellern verweigert oder ist es nicht
möglich, diese Auskunft nicht rechtzeitig einzuholen, ist Transmove berechtigt, diese
Sendung auf deren Inhalt hin zu untersuchen, besonders wenn ein berechtigter Anlass zur
Vermutung besteht, dass es sich dabei um eine nicht vereinbarungsgemäße Sendung handelt.
4.11. Bei den fiktiven Fahrzeugtypen handelt es sich lediglich um Tarifarten zur gewichts-
und volumenabhängigen Preisunterscheidung. Es besteht kein Anspruch auf ein spezifisches
Fahrzeug. In den Frachtkosten sind letztlich nur die explizit im Auftrag genannten
Packstücke unter Angabe von Maße + Gewicht enthalten. Sollte das im Auftrag angemeldete
Transportvolumen platz- oder gewichtsmäßig nicht in den hier ausgewählten fiktiven
Fahrzeugtyp passen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Transmove eine
Änderung auf einen geeigneten, höheren fiktiven Fahrzeugtyp vornimmt; sollte es keinen
höheren Fahrzeugtyp geben, gilt die Beauftragung des dargestellten maximalen
Transportvolumens für das gewählte Fahrzeug. Überdies weisen wir darauf hin, dass die
Nutzlastangaben bei einzelnen länderspezifischen Relationen abweichend sind.
4.12. Ein Zustellauftrag gilt mit Übergabe an den Empfänger als ausgeführt.
5. Ausschluss von der Beförderung/Haftungsausschlüsse
5.1. Transmove befördert nur Sendungen, die unserem Preisrechner sowie den jeweils
gültigen Regelungen für Verpackung und Kennzeichnung genügen.
Bei Kurierfahrten dürfen folgende Wertgrenzen nicht überschritten werden:
a) 5.000,00 € je Sendung bei Verbrauchern im Sinne §13 BGB;
b) 50.000,00 € je Sendung bei Unternehmer.
c) höherwertige Sendungen müssen vorab deklariert werden
5.2. Nicht angenommen und nicht befördert werden:
5.2.1. Sendungen, bei deren Beförderung gegen behördliche oder gesetzliche Verbote
verstoßen würde sowie Sendungen, deren Lagerung oder Beförderung nationalen oder
internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen (außer wenn explizit anders vereinbart);
5.2.2. Die Beförderung von Sendungen mit besonderen Auflagen, insbesondere speziellen
Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder
Bestimmungslandes unterliegen. (außer wenn explizit anders vereinbart);
5.2.3. Sendungen mit nicht ausreichender Verpackung, vor allem solche, die nicht den
Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen sowie Sendungen mit
Flüssigkeiten, wenn diese nicht bruchsicher verpackt sowie gegen eventuelles Auslaufen
geschützt sind,
5.2.4. Alle Sendungen von außergewöhnlichem oder kaum exakt schätzbarem Wert wie
Edelsteine, Edelmetalle, Industriediamanten, Kunstwerke, Uhren, Unikate, Briefmarken,
Geld, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Kredit- und Guthabenkarten (z. B.
Telefonkarten) und andere gültige Zahlungsmittel;
5.2.5. Sendungen, die beim Transport einer besonderen Behandlung bedürfen, wie
verderbliche oder schadensanfällige Güter, die besonders vor Hitze- oder Kälteeinwirkung zu
schützen sind;
5.2.6. Sendungen, die lebende Tiere sowie sterbliche Überreste oder Teile von Menschen
oder Tieren enthalten,
5.2.7. Sendungen, die wegen ihrer äußeren Beschaffenheit oder ihren Inhalts eine Gefährdung
von Personen oder die Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen
verursachen können;
5.2.8. Sendungen, bei denen seitens des Bestellers angegebene Abholadresse oder die
Zustelladresse nicht geeignet oder nur schwer zugänglich ist oder für deren Anlieferung oder
Zustellung ein besonderer Aufwand oder besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind.
Außerdem werden keine Insel- oder Berg-Abholungen/-Zustellungen durchgeführt.
5.2.9. Sendungen, die Benzin, Öl oder Schmierstoffe enthalten, die nicht ordnungsgemäß
abgelassen sind; hierbei dürfen keinerlei Restmengen aus der Umverpackung austreten.
6. Leistungsentgelt und Bezahlung
6.1. Aus dem Transmove-Preisrechner bzw. gesondertem schriftlichen Angebot ergibt sich
das zu entrichtende Entgelt. Das Angebot basiert auf der aktuellen Kostensituation und ist
freibleibend. Dies betrifft ebenso die Kapazitäten, Frachten, Tarife, Treibstoffpreise,
Zuschläge und Umrechnungskurse. Eventuelle unvorhersehbare Veränderungen berechtigen
uns zu einer Anpassung. Die Preise verstehen sich von Abgangsort beladen und gesichert am
Fahrzeug durch den Absender bis Bestimmungsort unabgeladen (unverzollt).
6.2. Die Fracht (Vergütung) beinhaltet bei Verträgen mit Verbrauchern die jeweils gültige
gesetzliche Mehrwertsteuer; die Fracht (Vergütung) aus Verträgen mit Unternehmern wird
netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
6.3. Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse oder auf Rechnung, wobei die Entscheidung
Transmove obliegt und keiner Begründung bedarf.
Nicht geplante Staatsabgaben, wie Zölle oder Steuern bei der Verzollung, trägt der Kunde
und kann diesem als Vorkasse berechnet werden. Für eine dadurch verzögerte Lieferung kann
Transmove nicht haftbar gemacht werden.
6.4. Arbeitet Transmove nur nach Vorkasse, so gelten vereinbarte Fixtermine nur dann als
vereinbart, wenn die Zahlung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden, bei grenzüberschreitenden
Fahrten mit der Gefahr der Verzollung mindestens 48 Stunden vor Abholung, erfolgt. Bei
späterer Zahlung kann eine rechtzeitige Lieferung nicht mehr garantiert werden. Dies gilt
auch ausdrücklich für Kosten im Rahmen der Verzollung
6.5. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Echtzeitüberweisung oder Sofortüberweisung als
Vorkasse. Bei Echtzeit- oder Sofortüberweisung gilt der Geldeingang auf unserem Konto als
Zahlungseingang. Kauf auf Rechnung nur nach vorheriger Absprache und nach Zusage durch
Transmove, vor der Auftragsannahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere
Rechnungen sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
6.6. Bei unvollständiger Bezahlung durch den Besteller behält sich Transmove das Recht vor,
die Transport-Dienstleistung zu verweigern.
6.7. Bei Zahlungsverzug behält sich Transmove vor, die Forderung über ein Inkasso-Büro
oder einen Rechtsanwalt einzuziehen. Die Extrakosten wegen Zahlungsverzug gehen z.L. des
Bestellers.
6.8. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Frachtforderungen oder damit
zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen von Transmove ist nur mit unstreitigen,
fälligen und/oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.9. Eine Verrechnung eines evtl. Schadens mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1. Insofern in diesen AGB oder zwischen Transmove und dem Besteller nichts anderes
ausdrücklich vereinbart und geregelt ist, haftet Transmove bei Beförderungen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland nur nach Maßgabe der ADSp jeweils neueste Fassung bzw.
407ff HGB., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen
unbedingt zwingend nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.
7.2. Transmove haftet gegenüber dem Besteller bei Beschädigung oder Verlust einer Sendung
lediglich im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis maximal zu den
gesetzlichen Haftungsgrenzen.
7.3. Sollte der Besteller eine nicht vertragsgemäße Sendung zum Transport übergeben haben,
ohne hierauf ausdrücklich und in Schriftform hinzuweisen, und entsteht ein Schaden an der
Sendung, der den Umständen des Falles gemäß aus der fehlenden Eignung der Sendungresultiert, so wird zugunsten des Beförderers angenommen, dass der Schaden aus dieser
Gefahr heraus entstanden ist. Die besonderen Haftungsminderungs- bzw.
Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und 427 HGB bzw. bei
grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR bleiben hiervon unberührt.
7.4. Der Besteller haftet gegenüber Transmove unmittelbar oder wegen Inanspruchnahme
seitens Dritter für solche Schäden, die aufgrund nicht bedingungsgerechter Sendungen
entstanden sind.
7.5. Sendungen sind bis zu 8,33 SZR/kg bei grenzüberschreitenden Kurierfahrten versichert.
7.6. Die Haftung für Lieferfristüberschreitungen bei diesen Beförderungen ist bei nationalen
Güterbeförderungen auf das dreifache der Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB) sowie bei
grenzüberschreitenden Güterbeförderungen auf das einfache der Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR)
beschränkt. Schäden in Folge von Lieferfristüberschreitung durch höhere Gewalt oder nicht
schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten, sind ausgeschlossen.
7.7. Transmove haftet nicht für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung der
Serviceleistungen, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im
Verantwortungsbereich der transmove liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Aussperrung,
Kriegshandlungen, Unwetter, straßenverkehrsbedingte Störungen etc.) eintreten. Alle
weiteren Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
8. Reklamation/Schadensmeldung
8.1. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen bei Übernahme/Übergabe
des Transportgutes schriftlich festgehalten und Transmove gemeldet werden.
8.2. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)-Verluste haben spätestens binnen
sieben Tagen oder sofort nach Erlangen der Kenntnis bzw. bei Reklamation durch den
Empfänger (CMR Artikel 30) zu erfolgen.
8.3. Ansprüche wegen Lieferfristüberschreitung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21
Kalendertagen nach Ablieferung vom Empfänger gegenüber Transmove gerügt werden.
8.4. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte, nicht
geringfügige Lieferfristüberschreitung, wird ohne Verständigung der Transmove als grobe
Fahrlässigkeit gewertet.
8.5. Ein Totalverlust wird angenommen, sollte eine Sendung nach der Übernahme zur
Zustellung auf nationaler Ebene nicht innerhalb von 20 Kalendertagen, international nicht
innerhalb von 30 Kalendertagen abgeliefert werden können. Der schriftliche
Abliefernachweis mit Unterschrift des Empfängers löst Transmove von der Haftung für
etwaige Totalverluste.
9. Standgeld und Stornierung
9.1. Standzeiten: Wartet der Frachtführer aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich
zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eineangemessene Vergütung (Standgeld). Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer
Wartezeit bzw. Standzeit beim Besteller bzw. Empfänger etc. jeweils bis zu 1 Stunde
ausgeschlossen. Unberücksichtigt bleiben Sonn- und Feiertage, d.h. diese sind immer
standgeldfrei. Das Standgeld ist auf 2 Kalendertage maximal begrenzt.
9.2. Als angemessen gelten für:
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG (max. 8 Pal. Pl.) je 30 Min. für Be- oder Entladen
Klein-LKW mit 5 – 12 Tonnen zGG (max. 18 Pal. Pl.) je 60 Min. für Be- oder Entladen
Große LKW bis 40 Tonnen zGG je 120 Minuten für Be- oder Entladen.
9.3. Standzeiten darüber hinaus sind wie folgt zu vergüten:
Bis 3,5 Tonnen zGG je angefangene Stunde mit 30,00 €, max. 360,00 € pro Tag
Bis 7,5-/12 Tonnen zGG je angefangene Stunde mit 40,00 €, max. 480,00 € pro Tag
Große LKW (bis 40to zGG) je angefangene Stunde mit 60,00 €, max. 720.00€ pro Tag
9.4. Stornierung: Mit der Auftragserteilung bei transmove werden verfügbare Transport-
Kapazitäten sofort fix gebucht. Der beauftragte Frachtführer begibt sich, insbesondere bei
kurzzeitigen Ladeterminen mit seinem Fahrzeug umgehend zur Ladestelle.
9.5. Eine Stornierung des Vertrages führt bei Stornierung bis 12 Stunden vor vereinbartem
Ladetermin (Tag u. Stunde) zu 15 - 33 % der vereinbarten Frachtkosten, bei Stornierung < 12
Stunden vorher zu 33 – 90 % der vereinbarten Fracht. § 415 HGB bleibt unberührt. Sollte
Transmove durch die Stornierung oder Kündigung nachweislich ein höherer Schaden
entstehen, so ist Transmove berechtigt, diesen gegenüber dem Besteller geltend zu machen.
Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
9.6. Evtl. bereits geleistete Zahlungen (PayPal, Lastschrift, Vorkasse, Kreditkarte) werden
innerhalb von 3 Werktagen abzgl. der Stornokosten zurückvergütet.
10. Umzugsgut
10.1. Es gelten die Vorgaben dieser AGB entsprechend, soweit nachfolgend nicht explizit
anders geregelt.
10.2. Die beförderungssichere Ladungssicherung des Umzugsguts sowie die Be- oder
Entladung wird ausschließlich vom Kunden übernommen. Die betriebssichere Verladung
erfolgt durch Transmove bzw. dessen Kooperationspartner. Die Haftung von Transmove für
sämtliche Schäden während des Transports ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Eine Anspruch auf Mitnahme des Kunden und/oder von ihm benannter
Personen besteht nicht.
10.3 .Eine spezielle Transport-Versicherung für Umzugsgut wird angeboten und empfohlen.
Diese Versicherung deckt nur die Schäden während des Transportes ab, da Be- und Entladen
einschl. geeigneter Verpackung des Umzugsgutes Sache des Bestellers ist.
10.4. Die im Preis inbegriffenen Standzeiten für Be- und Entladung wird bei Klein-
Transportern auf maximal 2 Stunden begrenzt. Bei LKWs sind max. 3 Stunden Standzeit
inbegriffen. Darüber hinausgehende Standzeiten werden für Fahrzeuge der Sprinterklasse mit
30,00 € pro angefangene Stunde und für LKWs mit 60,00 € pro angefangene Stunde
berechnet.
11. Widerrufsbelehrung für Verbraucher nach § 13 BGB
11.1.Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
Transmove mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular (siehe: Anhang 1 Muster-Widerrufsformular - für Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB) verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.2.Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosen, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als
die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
11.3. Der Ausschluss des Widerrufsrechts für Dienstleistungen ab 28.05.2022
Nach aktueller Rechtslage können Verbraucher gemäß § 356 Abs. 4 BGB das
Verbraucherwiderrufsrecht für Dienstleistungen frühzeitig zum Erlöschen bringen, wenn sie
dem Unternehmer bestätigen, dass dieser mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf
der Widerrufsfrist beginnen soll und der Besteller Kenntnis davon hat, dass sein
Widerrufsrecht erlischt sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wird.
11.4. Teilausführung: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie Transmove einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
12. Anschrift und Absenderangaben
12.1.Für jede zur Beförderung an Transmove übergebene Sendung muss der Besteller,
Empfänger und den Absender mit vollständiger Anschrift angeben. Die Anschrift muss
deutlich und korrekt sein, so dass eine Sendung ohne Nachforschungen transportiert und
abgeliefert werden kann. Gebrauchte Verpackungen sind nur zulässig, wenn zuvor alle
missverständlichen Angaben wie alte Adressdaten etc. entfernt wurden.
12.2.die Anschrift muss von oben nach unten geordnet:
12.2.1. den Namen des Empfängers (ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung);
12.2.2. die Zustellangaben (Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer
des Stockwerks und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung);
12.2.3. Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl;12.3.Postleitzahl und Bestimmungsort sollen mit deutlichem Abstand von den übrigen
Angaben in der untersten Zeile platziert sein. Der Bestimmungsort darf nur die offizielle
Ortsbezeichnung enthalten. Die Postleitzahl muss vollständig und gut lesbar sein. Die
Absenderangabe muss in ihren Bestandteilen und in der Anordnung der Anschrift
entsprechen
13. Verpackungsrichtlinien
13.1.Der Besteller ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden
Transportbelastungen entsprechend mit einer speditionsgerechten und auf das Transportgut
abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen Das Gut ist so zu verpacken, dass es
a) vor Verlust und Beschädigung geschützt wird
b) den die Beförderung durchführenden Personen als auch
c) bei anderen transportierten Packstücken kein Schaden entstehen kann.
13.2. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Inhalt der
Packstücke nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu
hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient die Verpackungsleitlinie von
Transmove (siehe: Anhang 2 Verpackungsleitlinie).
14. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstand
14.1.Mündliche Erklärungen der Besteller, die von diesen Allg. Geschäftsbedingungen
abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
14.2. Transmove ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die
vom Besteller im Zusammenhang mit dem Beförderungsauftrag übermittelt werden, bzw.
dafür benötigt werden. Der Besteller stimmt dieser Datenerhebung ausdrücklich zu.
14.3. Soweit nicht anders bestimmt, gelten die Regelungen der Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen (aktuelle ADSp 2017) und, soweit nicht anders geregelt, die
allgemeinen Deutschen Gesetze, einschließlich der Regeln des Handelsgesetzbuchs in der
aktuellen Fassung.
14.4. Es gilt deutsches Recht, das internationale Handelsrecht ist ausgeschlossen.
14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, aus
Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist München bzw. das Amtsgericht Starnberg
14.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB und der getroffenen weiteren Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommenden Regelung zu ersetzen.
Änderungen bleiben vorbehalten.